Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Clean Reinigung GmbH

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen der Clean Reinigung GmbH. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an. Abweichungen bedürfen der Schriftform.

2. Leistungen und Vertragsschluss
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur fachgerechten Ausführung der vereinbarten Reinigungsarbeiten gemäss den aktuellen Branchenstandards und unter Einhaltung des geltenden Gesamtarbeitsvertrags (GAV) der Reinigungsbranche.

3. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Reinigungspersonal zum vereinbarten Termin Zugang zum Objekt gewährt wird. Wasser und Strom sind vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
Preise: Alle Preise verstehen sich in CHF exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders deklariert.
Zahlungsfristen: Die Zahlungsfrist beträgt je nach Vereinbarung und Auftragstyp (z. B. Unterhaltsreinigungen, Umzugsreinigungen oder Spezialeinsätze) zwischen 10 und 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum. Die massgebliche Frist ist auf der jeweiligen Rechnung ausgewiesen.
Verzug: Bei Überschreitung der auf der Rechnung genannten Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung automatisch in Verzug.

5. Mahnwesen und kumulierte Aufwandskosten
Für den entstandenen internen administrativen Aufwand im Mahnwesen ist die Auftragnehmerin berechtigt, Mahngebühren zu erheben. Diese Gebühren werden dem ursprünglichen Rechnungsbetrag hinzugerechnet (kumuliert):
1. Mahnung (Zahlungserinnerung): CHF 30.00
2. Mahnung: CHF 30.00 (Total Mahnkosten: CHF 60.00)
3. (letzte) Mahnung: CHF 40.00 (Total Mahnkosten: CHF 100.00)

6. Verzugszinsen und Betreibung
Verzugszinsen: Der gesetzliche Verzugszins von 5 % pro Jahr bleibt ausdrücklich vorbehalten. Dieser kann separat berechnet und zu einem späteren Zeitpunkt – spätestens bei Einleitung rechtlicher Schritte – geltend gemacht werden.
Inkasso: Erfolgt trotz letzter Mahnung keine Zahlung, wird das Betreibungsverfahren eingeleitet. Sämtliche dabei anfallenden amtlichen Kosten, Inkassospesen sowie der zusätzliche Bearbeitungsaufwand für die Dossierführung gehen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers.

7. Haftung und Versicherung
Die Auftragnehmerin haftet für Sach- und Personenschäden, die nachweislich durch ihr Personal verursacht wurden, im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung. Schäden müssen innerhalb von 24 Stunden nach Arbeitsende schriftlich gemeldet werden.

8. Abnahme und Mängelrüge
Die Reinigung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten (spätestens nach 24 Stunden) begründete Mängel rügt. Bei berechtigten Mängeln erfolgt eine kostenlose Nachreinigung. Eine Minderung des Rechnungsbetrages ist ausgeschlossen.

9. Rücktritt und Stornierung
Stornierungen von Terminen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus erfolgen. Bei kurzfristigeren Absagen behält sich die Auftragnehmerin vor, den entstandenen Erwerbsausfall (bis zu 100 % des Auftragswertes) in Rechnung zu stellen.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Auftragnehmerin (Basel).